Wann ist ein Impressum nötig?
Bis auf wenige Ausnahmen benötigen fast alle Webseiten ein Impressum (man nennt das Impressumspflicht oder Anbieterkennzeichnungspflicht). Laut § 5 Telemediengesetz (TMG) sind alle „geschäftsmäßigen Online-Dienste“ verpflichtet, ein Impressum zu führen.
Grundsätzlich müssen Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bestimmte Pflichtangaben im Impressum machen. Dabei ist egal, ob sie direkt mit ihrer Homepage Geld verdienen. Es reicht aus, dass die Website im Zusammenhang zum Beruf steht (also nicht privater Natur ist).
Mit „geschäftsmäßige Online-Dienste“ sind außerdem nicht nur Internetseiten gemeint, sondern jede Form von Webauftritt, der kommerziellen Charakter hat – beispielsweise: Blogs,Unternehmenswebseiten, Onlineshops, Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok...), Newsletter, E-Mail (Signatur)